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Seit dem 1. Januar 2012 haben ausländische Unternehmen, die auf dem Gebiet der Republik Polen die internationale, gelegentliche Personenbeförderung mit Bussen leisten, welche auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als Polen zugelassen sind, die Möglichkeit die vereinfachte Prozedur der Anmeldung und Abrechnung der Mehrwertsteuer wahrzunehmen.
Diese Prozedur können nur steuerpflichtige Unternehmer nutzen, die:
ausschließlich internationalen, gelegentlichen Personenbeförderung mit Bussen leisten, die den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung in einem anderen als Republik Polen EU-Land haben, und im Falle der Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung – die den festen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort auf dem Gebiet eines anderen EU-Landes als Polen haben;
für MwSt.-Zwecke in Polen noch nicht registriert sind;
die Möglichkeit nicht wahrnehmen werden, Mehrwertsteuer abzuziehen, die Rückerstattung dieser Steuer oder die Rückerstattung der Differenz von der Steuer zu erhalten;
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung. Sehr gern helfen wir Ihnen auch bei
der Registrierung über Internet und Vertretung Ihrer Firma vor unserem polnischen Finanzamt.
Wir können das für Sie erledigen.
FÜR UNS IST DAS KEIN PROBLEM!!!
Schreiben Sie bitte hier,
wir helfen Ihnen gern.
steuer@skorpion.wroclaw.pl